Gut zu wissen für Mieter und Käufer

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren.

Energieausweis für Gebäude:

  

  • Alle Wohnhäuser brauchen ab dem 1. Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
  • Miet- und Kaufinteressenten, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind, können den Hauseigentümer nach einem Energieausweis fragen.
  • Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.
  • Mit dem Energieausweis lassen sich verschiedene Häuser in Bezug auf ihre energetische Qualität vergleichen.
  • Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Es lohnt sich für Mieter danach zu fragen, ob sie auch umgesetzt werden.

Wenn es um den Energieausweis geht, helfen Ihnen unsere Energieberater gerne weiter. Rufen Sie an und vereinbaren Sie gleich einen Termin.

hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Mietern oder Eigentümern in spe dabei, ihren künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Telefon: 07022 4008-0
BIC: GENODES1HON
BLZ: 61261339
schnell - direkt - jederzeit
Aktuelle Börseninfos